LUCURAVERSICHERUNGS AGZur Startseite

Regulatorische und produktbezogene Hinweise

Rechtliche Hinweise

Einordnung des dargestellten Leistungsangebots und seiner regulatorischen und vertraglichen Grenzen.

Gesellschaft und Aufsicht

Lucura Versicherungs AG ist ein deutscher Schadenversicherer, der als Erst- und Rückversicherer unter Bundesaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) tätig ist. Die BaFin-Zulassung umfasst Transportgüter, Feuer- und Elementarschäden, sonstige Sachschäden, allgemeine Haftpflicht, Kredit, Kaution sowie verschiedene finanzielle Verluste.

Versicherungsleistungen

Versicherungsschutz besteht erst nach wirksamem Vertragsschluss. Umfang, Ausschlüsse, Obliegenheiten, Limits, Sublimits, Selbstbehalte, Laufzeit, Prämie und anwendbares Recht ergeben sich allein aus Police, Bedingungen, Nachträgen und sonstigen Vertragsdokumenten. Beispiele, Szenarien und Leistungsbeschreibungen auf der Website sind vereinfachte Darstellungen und keine Deckungsbestätigung.

Beratung, Due Diligence und Transaktionen

Risikotechnik, Versicherungs-Due-Diligence, M&A-Unterstützung und sonstige Beratungsbausteine konzentrieren sich – sofern beauftragt und zulässig – auf versicherbare Risiken, Deckungsstrukturen und Risikofinanzierung. Sie ersetzen weder eine rechtliche, steuerliche, bilanzielle, technische, regulatorische oder investitionsbezogene Due-Diligence noch eine Unternehmensbewertung.

Factoring, Kredit und Kaution

Die Begriffe Kreditdeckung für Factoring, Warenkreditversicherung und Kautionsversicherung bezeichnen Versicherungs-, Absicherungs- oder Beratungsbausteine. Sie sind kein Angebot zur Gewährung eines Darlehens, zum Ankauf von Forderungen, zur Einlagenannahme oder zur Erbringung sonstiger Bank- oder Zahlungsdienste. Soweit für eine Umsetzung Partner oder zusätzliche Erlaubnisse erforderlich sind, erfolgt die Leistung nur über entsprechend zugelassene Strukturen.

Internationale Programme

Grenzüberschreitende Lösungen unterliegen lokalen Zulassungs-, Steuer-, Sanktions-, Devisen-, Versicherungsvertrags- und Aufsichtsregeln. Lokale Policen, Fronting- oder Rückversicherungspartner können erforderlich sein. Keine Website-Aussage ist als grenzüberschreitende Werbung oder als Angebot in einer Jurisdiktion zu verstehen, in der dies unzulässig wäre.

Sanktionen und Compliance

Leistungen stehen stets unter dem Vorbehalt anwendbarer Sanktions-, Embargo-, Geldwäsche-, Korruptionspräventions- und sonstiger Compliance-Vorschriften. Eine Leistung wird nicht erbracht, soweit dadurch eine Partei gegen Verbote, Sanktionen oder aufsichtsrechtliche Pflichten verstoßen würde.

Maßgebliche Vertragsunterlagen

Rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweiligen Angebots-, Versicherungs- und Vertragsunterlagen. Die Inhalte dieser Website begründen weder eine Deckungszusage noch einen Anspruch auf ein Angebot, eine Annahme oder Kapazität.

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